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   BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 962.82   

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https://dejure.org/1984,7814
BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 962.82 (https://dejure.org/1984,7814)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1984 - 9 C 962.82 (https://dejure.org/1984,7814)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - 9 C 962.82 (https://dejure.org/1984,7814)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 962.82
    In Wirklichkeit würde sich das Vorbringen des Klägers insoweit allein gegen die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts richten, die jedoch erkennbar weder auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen beruht und deshalb in der Revisionsinstanz nicht mit Erfolg angegriffen werden kann (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 962.82
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Versagung rechtlichen Gehörs bei einer einzelnen tatsächlichen Feststellung ungeachtet der Regelung des § 138 Nr. 3 VwGO unschädlich, wenn es in revisionsrichterlicher Betrachtung auf diese Feststellung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; Beschluß vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 310 § 133 Ziff. 3 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 962.82
    Zum einen ist der Kläger mit seiner Revision auf sie nicht wieder zurückgekommen, und zwar weder unmittelbar noch durch eine in gewissem umfang zulässige Bezugnahme auf die Beschwerdebegründung (vgl. dazu Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80

    Anordnung einer Flurbereinigung - Einbeziehung von Grundstücken in ein

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 962.82
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Versagung rechtlichen Gehörs bei einer einzelnen tatsächlichen Feststellung ungeachtet der Regelung des § 138 Nr. 3 VwGO unschädlich, wenn es in revisionsrichterlicher Betrachtung auf diese Feststellung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; Beschluß vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 310 § 133 Ziff. 3 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86

    Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Versagung rechtlichen Gehörs bei einzelnen tatsächlichen Feststellungen ungeachtet der Regelung des § 138 Nr. 3 VwGO dann nicht schädlich, wenn es in revisionsrichterlicher Betrachtung auf diese Feststellungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 32; Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 962.82 -).
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